Anlage N


Anlage N

  • Zeilen 1 - 3 lt. Mantelbogen
  • Zeile 4 Tragen Sie hier Ihre eTIN ein. Falls diese vorhanden ist, finden Sie die eTIN auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
  • Zeile 5 Tragen Sie hier Ihre Lonsteuerklasse ein.
  • Zeile 6 Tragen Sie hier Ihren gesamten Bruttolohn für das Kalenderjahr ein.
  • Zeile 7 Tragen Sie hier die abgeführte Lohnsteuer ein.
  • Zeile 8 Tragen Sie hier den abgeführten Solidaritätszuschlag (Soli) ein.
  • Zeile 9 Tragen Sie hier den abgeführten Beitrag zur Kirchensteuer ein.
  • Zeile 10 Sollte Ihr Ehepartner einer anderen Konfession angehören, hat er wahrscheinlich auch einen anderen Betrag zur Kirchstensteuer. Dieser wird hier angegeben.
  • Zeile 11 Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge sind z.B. das Ruheghalt, Waisengeld und in vielen Fällen das Sterbegeld. Damit Sie sich nicht schon hier durch ellenlange Liste quälen müssen, verweise ich auf die Richtlinie zur Lohnsteuer – Versorgungsbezüge
  • Zeile 12 - 16 siehe dazu die entsprechenden Einträge auf der Lohnsteuerbescheinigung.

  • Zeilen 17 Entschädigungen im Sinne der Einkommensteuererklärung sind z.b. Abfindungen.
  • Zeilen 18 und 19 Tragen Sie hier die steuerlichen Beiträge ein, die von Ihren eventuellen Entschädigungen oder Versorgungsbezügen abgezogen werden.
  • Zeile 20 Sollten Sie Lohn bezogen haben, dem keine Steuern abgezogen worden, können Sie diesen hier eintragen.
  • Zeile 21 Wer im Ausland gearbeitet hat, trägt hier seinen Lohn lt. Anlage N-AUS Zeilen 51, 70 bzw. 82 ein.
  • Zeilen 22 und 23 Auch hier gibt es nur einen Eintrag, wenn sie im Ausland tätig waren…siehe Anlage N-AUS (Zeile 66 bzw. 80
  • Zeile 24 Bei Auslandsarbeit fügen Sie bitte die Anlage(n) N-AUS bei.
  • Zeile 25 Sollte etwas hiervon für Sie zutreffen, tragen Sie hier das Land ein, in dem Sie als Grenzgänger tätig sind/waren, den Lohn in ausländischer Währung und die schweizerische Abzugssteuer.
  • Zeile 26 Tragen Sie hier Ihren Beruf und den Betrag ein, falls Sie steuerfreie Aufwandentschädigungen (z.B. Fahrtgeld) oder Einnahmen erhalten haben.
  • Zeile 27 siehe Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung.
  • Zeile 28 Sollte Ihnen die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld zahlen, tragen Sie dies hier ein.
  • Zeilen 29 - 30 Zahlung anderer Ersatzleistungen und gegebefalls Zeiten (mit Begründung), in denen Sie nicht beschäftigt waren.
  • Zeile 31 Kreuzen Sie hier an, mit welchem Fahrzeug sie den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen. Fahrtkosten sind absetzbar.
  • Zeilen 32 - 35 Die Anschrift der Arbeitsstätte, Arbeits- und Urlaubs/Krankheitstage sind hier einzutragen.
  • Zeile 36 - 39 Tragen Sie hier ein, welche Arbeitsstätte Sie wie oft aufgesucht haben, wieviele Kilomenter der Weg betrug, usw.

Beispiel: Sie fahren mit Ihrem eigenen PKW 5x in der Woche zur Arbeit. Der einfache Weg (also die Hinfahrt) beträgt 20 km. Eine Behinderung besteht nicht (falls doch, im letzten Feld eine 1 eintragen, wenn der Behinderungsgrad mindestens 70% beträgt oder 50% mit Merkzeichen „G“…und natürlich auch den Rest anpassen):

1 | 5 | 20 | 20 | leer | leer | leer | leer

  • Zeile 40 siehe Zeile 17 und 18 Ihrer Lohnbescheinigung.
  • Zeile 41 Tragen Sie hier den Betrag ein, den Sie einem Berufsverband zahlen. Bei mehreren addieren Sie die Beiträge und tragen die Berufsverbände (durch Komma getrennt) ein.
  • Zeilen 42 und 43 Falls Sie Arbeitsmittel selbst bezahlen müssen, tragen Sie die Bezeichnung und den Betrag hier ein. Diese sind absetzbar.
  • Zeile 44 Sollten Sie ein Arbeitszimmer im eigenen Haus oder der Wohnung haben, tragen Sie hier die entsprechenden Aufwendungen ein.
  • Zeile 45 Auch Fortbildungskosten sind absetzbar, falls der Arbeitgeber (AG) diese nicht zahlt.
  • Zeilen 46 - 49 Tragen Sie hier Ihre weiteren Werbungskosten ein, falls vorhanden.
  • Zeile 50 Reisekosten – Inland – (z.b. Hotelübernachtung, Terminfahrten) können hier eingetragen werden.
  • Zeile 51 Wenn der Arbeitgeber (AG) Ihnen schon einen Teil oder die gesamten Reisekosten erstattet hat, tragen Sie dies hier ein.
  • Zeilen 52 - 54 Aufwendungen für die Verpflegung werden jeweils hier eingetragen und können mit 6, 12 oder 24 multipliziert werden.
  • Zeile 55 Tragen Sie hier die Kosten für eventuelle Tätigkeiten im Ausland ein und fügen Sie einen Beleg bei.
  • Zeile 56 Wenn der Arbeitgeber (AG) Ihnen schon einen Teil oder die gesamten Kosten erstattet hat, tragen Sie dies hier ein.
  • Zeile 61 - 79 Sollten Sie beruflich bedingt einen doppelten Haushalt führen, können die Fahrtkosten und der Mehraufwand für die Verpflegung hier eingetragen werden.
  • Zeile 80 Wollen Sie eine Arbeitnehmer-Sparzulagen beantragen? Dann fügen Sie die Anlage(n) VL der Einkommensteuererklärung bei.