Mantelbogen


Mantelbogen
Der Mantelbogen ist jeder Einkommensteuererklärung beizufügen, ohne diesen läuft sozusagen nichts. Man kann ihn als eine Art Index bezeichnen.
Hier werden zuerst mal alle Daten erfasst, die zur Identifikation der Person nötig sind (allgemeine Angaben). Es folgen die Angaben zu den Einkünften, evtl. Renten, Spenden und außergewöhnliche Belastungen.

Aber schauen wir uns den Mantelbogen zu Ihrer Steuererklärung doch mal etwas genauer an und gehen die Punkte einzeln durch. Das Hauptaugenmerk liegt erstmal bei der Einkommensteuererklärung. Soll eine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt werden, kreuzen Sie bitte zusätzlich dieses Feld an. In dem Fall muss zusätzlich (neben der Anlage N) auch die Anlage VL hinzugefügt werden.
Das Feld Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge müssen Sie nur ankreuzen, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind und diese bei Ihren Kapitalerträgen nicht einbehalten wurde…dies ist bei den Wenigsten der Fall.
Das Feld Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ist nur anzukreuzen, wenn Sie steuerliche Verluste haben und diese nicht ausgleichen können. In dem Fall erhalten Sie am Ende des Kalenderjahres einen Verlustfeststellungsbescheid und müssen bei der Einkommensteuererklärung im darauf folgenden Jahr das Feld „Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach §10d EStG festgestellt“ (Zeile 92) ankreuzen.

  • Zeile 3 Tragen Sie hier Ihre Steuernummer ein
  • Zeile 4 Tragen Sie hier Ihre Identifikationsnummer (IdNr.) ein
  • Zeile 5 Tragen Sie hier das, für Sie, zuständige Finanzamt ein (wenn Sie dies nicht genau wissen, hilft Ihnen die Suchmaschine Ihres Vertrauen gerne weiter :-))
  • Zeile 6 Falls Sie umgezogen sind, tragen Sie hier das Finanzamt ein, das vorher für Sie zuständig war.

  • Zeile 7 Hier können Sie Ihre Telefonnummer eintragen, dies ist jedoch nicht Pflicht.
  • Zeile 8 Tragen Sie hier Ihren Nachnamen und das Geburtsdatum ein.
  • Zeile 9 Tragen Sie hier Ihren Vornamen ein.
  • Zeile 10 Tragen Sie hier ihre Straße und Hausnummer ein.
  • Zeile 11 Tragen Sie hier Ihre Postleitzahl, den Wohnort und Ihre Religion ein.
  • Zeile 12 Tragen Sie hier Ihren Beruf ein, den Sie zur Zeit der Einkommensteuererklärung ausgeübt haben.
  • Zeile 13 Tragen Sie hier das Datum ein, seitdem Sie
    – a) verheiratet sind
    – b) verwitwet sind
    – c) geschieden sind
    – d) getrennt leben
  • Zeilen 14 - 18 Tragen Sie hier die Daten Ihrer Ehefrau ein
  • Zeile 19 Ihre Entscheidung 🙂
  • Zeilen 20-24 Tragen Sie hier Ihre Kontodaten ein…die IBAN und BIC benötigen Sie nur bei Auslandskonten.
  • Zeilen 25-28 Soll der Steuerbescheid einer anderen Person zugehen, z.B. Ihrem Anwalt?
  • Zeile 31-38 Kreuzen Sie hier die Anlage(n) an, die Sie dem Mantelbogen beifügen möchten. Bei Arbeitnehmern (AN) ist dies in der Regel nur die Anlage N und eventuell noch die Anlage R, also Zeile 34 und eventuell Zeile 37.
  • Zeile 39 Wenn Sie Kinder haben, kreuzen Sie bitte das Feld an und geben die Anzahl an. Sollten Sie im Ausland gearbeitet haben, kreuzen Sie bitte noch das Feld „lt. Anlage(n) AUS“ an“ (diese muss dann natürlich beigefügt werden). Die Anlage FW ist nur beizufügen, wenn Sie eine Förderung des Wohneigentums beantragen…ist also bei den meisten Arbeitnehmern auch nicht von Belang.
  • Zeile 40 Sollten Sie Vorsorgeaufwendungen oder Altersvorsorgebeiträge geltend machen, sind die entsprechenden Felder anzukreuzgen und natürlich die Anlage(n) beinzufügen.
  • Zeilen 41, 42 Falls Sie jemandem eine Rente oder sonstige Leistungen in dieser Art zahlen, tragen Sie die bitte hier mit dem Grund und Vertragsbeginn ein.
  • Zeile 43 Hier können sie eine eventuelle Ausgleichszahlung eintragen. Eine Ausgleichszahlung beruht auf der Durchführung eines Versorgungsausgleichs und geht schon in den Bereich der Rechtsberatung. Sollten Sie den Ausdruck noch nie gehört haben, werden Sie diese Zeile auch nicht ausfüllen müssen. Für Interessenten verweise ich auf die Behandlung von Ausgleichzzahlungen. und rate Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden.
  • Zeilen 44, 45 Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, tragen Sie hier die gezahlten Leistungen ein.
  • Zeile 46 Tragen Sie hier die gezahlte oder auch erstattete Kirchensteuer ein.
  • Zeile 47 Tragen Sie hier Ihre Aufwendungen (Werbungskosten) zu einer eventuellen Berufsausbildung ein.
  • Zeile 48 siehe Zeile 47, diesmal für die Ehefrau 🙂
  • Zeile 49 - 57 Falls Sie Spenden abgegeben haben, tragen Sie die Summe(n) hier ein.

Unterschrift nicht vergessen!!!

Nun geht es an die konkrete Auflistung der Beträge und eine eventuelle Rückerstattung, damit zu den Anlagen…sprich an das wahre Geld 🙂